OA DR. Peter Miesbauer – IHR FACHARZT FÜR AUGENHEILKUNDE

Da es mir wichtig ist, für meine Patienten ausreichend Zeit für Anamnese, eine eingehende Untersuchung und ausführliche Befundbesprechung zur Verfügung zu haben, führe ich die Ordination als Wahlarztordination

Informationen zum Wahlarztwesen, Details der Honorarabrechnung, Versicherung, Überweisung...

Wahlärzte sind Ärzte, die keinen Vertrag mit Krankenkassen abgeschlossen haben.
  • Die beglichene Honorarnote enthält eine detaillierte Leistungsaufstellung und kann bei ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Rückvergütung eingereicht werden.
  • Bei sofortiger Begleichung ihrer Rechnung in bar oder mittels Bankomatkasse übernehmen wir gerne die Antragstellung auf Rückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung für Sie
Es erfolgt die Rückvergütung in der Regel in Höhe von bis zu 80 Prozent des Kassenhonorars für die erbrachten Leistungen (nicht des bezahlten Honorars!). Einige Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag des Wahlarzthonorars zum Kassentarif – bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Weitere wichtige Informationen zum Wahlarztbesuch:

  • Rezepte von Wahlärzten werden von Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
  • Überweisungen zu anderen Ärzten müssen vom Chefarzt Ihrer jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.
  • Krankschreibung: Melden Sie als Berufstätiger oder AMS-Leistungsbeziehender die Krankschreibung durch den Wahlarzt mit Ihrer schriftlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenversicherung. Dies ist Voraussetzung für die offizielle Anerkennung des Krankenstands und Anspruch auf Krankengeld.

Dr. Miesbauer: Finden Sie die Adresse meiner Ordination in der Karte

Kostenfreie Parkmöglichkeit:
  • Ottensheim Mitte ( Friedhof )
  • Bahnhofstraße Volksschule